Gelungene Jahreshauptversammlung des oberfränkischen Schulaufsichtsverbands in Bayreuth
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Oberfränkischen Schulräteverbands fand in der Wagner-Stadt Bayreuth statt und erwies sich als ein gelungenes Ereignis. Mit einer Mischung aus inhaltlichen Diskussionen und kulturellen Erlebnissen wurde die Veranstaltung von den Teilnehmern als äußerst bereichernd empfunden.
Begrüßung durch Michael Hack
Die Versammlung begann mit einer herzlichen Begrüßung durch Michael Hack, den Vorsitzenden des oberfränkischen Schulaufsichtsverbands. In seiner Eröffnungsrede betonte Hack die zentrale Rolle der Schulräte bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen Bildungslandschaft in Oberfranken. Er dankte den Anwesenden für ihr kontinuierliches Engagement und ihren Einsatz für die Schulen in der Region.
Grußworte von Stefan Kuen und Stephan Dörfler
Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war das Grußwort des Bereichsleiters Schulen der Regierung von Oberfranken Stefan Kuen, einem langjährigen Mitglied und Unterstützer des Schulaufsichtsverbands. Kuen lobte die Arbeit der Schulräte und hob hervor, wie wichtig es sei, die Bildungspolitik ständig weiterzuentwickeln, um den Anforderungen der heutigen Gesellschaft gerecht zu werden. Er betonte, dass nur durch innovative Ansätze und eine enge Zusammenarbeit aller Bildungsakteure die Herausforderungen der Zukunft gemeistert werden können.
Anschließend richtete Sachgebietsleiter Stephan Dörfler von der Regierung von Oberfranken das Wort an die Versammlung. Dörfler unterstrich die Bedeutung der Kooperation zwischen der Regierung und den Schulräten. Er sprach über aktuelle Projekte und Initiativen der Regierung zur Unterstützung der Schulen und ermutigte die Schulräte, weiterhin proaktiv auf die Regierung zuzugehen, um gemeinsam an der Verbesserung der Bildungslandschaft zu arbeiten.
Kulturelles Highlight: Besuch des Markgräflichen Opernhauses
Ein kultureller Höhepunkt der Jahreshauptversammlung war der Besuch des Markgräflichen Opernhauses in Bayreuth, eines der schönsten Barocktheater Europas und ein UNESCO-Weltkulturerbe. Die Teilnehmer erhielten eine exklusive Führung durch das Opernhaus und konnten die beeindruckende Architektur und die reiche Geschichte dieses einzigartigen Bauwerks erleben. Der Besuch bot eine willkommene Abwechslung zum Tagungsprogramm und ließ die Gäste die kulturellen Schätze der Region hautnah erleben.
Abendessen und verbandspolitische Diskussionen
Der Abend wurde mit einem Abendessen abgerundet, bei dem der stellvertretende Vorsitzende des bayerischen Schulaufsichtsverbands Günter Tauber die Gelegenheit nutzte, die verbandspolitischen Themen zu diskutieren. In seiner Rede betonte Tauber die Notwendigkeit eines starken Zusammenhalts innerhalb des Verbands. Er sprach über die aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen der Bildungspolitik in Oberfranken und ganz Bayern wie Themen der leistungsgerechten Besoldung und aktuellen Verbandsbeteiligungen bei Gesetzesänderungen.
Während des Abendessens hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, sich in gemütlicher Atmosphäre auszutauschen. Die Gespräche drehten sich um aktuelle Themen und neue Ideen zur Verbesserung der Schulqualität in der Region. Viele Teilnehmer äußerten ihre Zufriedenheit mit der Veranstaltung und betonten, wie wertvoll der persönliche Austausch für ihre Arbeit sei.
Fazit und Ausblick
Die Jahreshauptversammlung des oberfränkischen Schulaufsichtsverbands in Bayreuth war ein voller Erfolg. Die positiven Rückmeldungen der Teilnehmer unterstreichen die Bedeutung solcher Zusammenkünfte für die Weiterentwicklung der Bildungslandschaft in Oberfranken.
Der Vorsitzende Jürgen Heiß eröffnet den kollegialen Austausch und die Berichterstattung aus den diversen Arbeitsgebieten und Regionen der Vorstandsmitglieder. Der Austausch führt durch die Tagesordnung und enthält zentrale Themen, die Schulaufsicht an Regierung und Schulamt täglich betreffen. Ziel der regelmäßigen Ab- und Aussprachen ist es, Unterricht, Erziehung, Bildung und Personalausstattung an Grund und Mittelschulen im Fokus zu behalten und steuernd mitzuwirken.
Nach langer Zeit der Online-Veranstaltungen im Schulaufsichtsverband waren die Begegnungen mit den Kolleginnen und Kollegen aus ganz Bayern ein besonders Erlebnis.
Der Bezirksvorsitzende Unterfranken, Kalle Deublein (4. v.li.), sein Stellvertreter Maik Brummer (2. v. re.) und der Ruhestandsbeauftragter Jürgen Eusemann (1. v. li.) wurden begleitet von (v. li.) Claudia Schmidt (HAS), Stefanie Schiffer (SW), Karin Auth (MSP), Susanne Vodde (HAS), Birgit Herré (KG) und Inga Palma (RG).
Die insgesamt gut gelungene Tagung brachte viele aktuelle Infos, rege Diskussionen und eine öffentliche Wertschätzung durch Staatsminister Prof. Dr. Piazolo. Einen ausführlichen Bericht mit Fotos über die Tagung entnehmen Sie bitte dem Artikel „Frühjahrstagung 2022“ auf dieser Homepage des Bayerischen Schulaufsichtsverbands.
Satzung des „Bayerischen Schulaufsichtsverbandes e.V.“
Sitz München, VR 7522 - Stand: 22.07.2022
§ 1
Name, Sitz und Zweck des Verbandes
- Als Vereinigung der bayerischen Beamtinnen und Beamten der bayerischen Schulaufsicht führt der Verband den Namen „Bayerischer Schulaufsichtsverband e.V.". Er bekennt sich zur demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung, ist parteipolitisch unabhängig und überkonfessionell.
- Der "Bayerische Schulaufsichtsverband e.V." hat seinen Sitz in München. Er ist dort im Vereinsregister eingetragen.
- Der "Bayerische Schulaufsichtsverband e.V." versteht sich als standespolitische Vertretung der Schulaufsichtsbeamtinnen und Beamten für Grundschulen, Hauptschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern.
Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:- die Darstellung und Vertretung der beruflichen und standespolitischen Interessen der Schulaufsichtsbeamten,
- die Einflussnahme auf bildungs-, schul- und standespolitische Entscheidungen auch in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen,
- die Koordinierung von Aktivitäten der einzelnen Bezirksverbände auf Landesebene,
- Fortbildung seiner Mitglieder.
§ 2
Gliederung des Verbandes
- Der Landesverband gliedert sich in Bezirksverbände.
Diesen gehören jeweils die Mitglieder aus dem Bereich eines Regierungsbezirks an. - Die Bezirksverbände können sich eigene Satzungen geben.
Diese dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung des Landesverbandes stehen.
§ 3
Mitgliedschaft
- Die Mitglieder können entweder ordentliche Mitglieder oder Ehrenmitglieder sein.
- Ordentliches Mitglied kann jeder Schulaufsichtsbeamte/jede Schulaufsichtsbeamtin im aktiven Dienst oder im Ruhestand sein.
- Die Landesversammlung kann auf Vorschlag des Landesverbandes oder eines Bezirksverbandes Mitglieder, die sich um den Verband besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Diese haben alle Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder, sind jedoch von der Beitragszahlung befreit.
- Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und die Zahlung der Mitgliedsbeiträge (ausgenommen vom Mitgliedsbeitrag sind die Ehrenmitglieder).
- Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung.
Die Mitgliedschaft kann durch eingeschriebenen Brief an den Landesvorstand oder den Bezirksverband mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden. - Der Mitgliedschaft verlustig geht,
- wer die bürgerlichen Ehrenrechte verliert,
- wer vom Landesvorstand ausgeschlossen wird, weil er gröblich gegen die Satzung verstoßen oder sich unehrenhaft verhalten hat, oder trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit den Mitgliedsbeiträgen um länger als ein halbes Jahr im Rückstand ist.
Der Antrag auf Ausschluss ist schriftlich zu stellen und zu begründen.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Landesversammlung festgelegt.
- Die Bezirksverbände sind berechtigt eigene Beiträge einzuheben.
§ 4
Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Jedes Mitglied hat das Recht,
- Anträge an die Organe des Landesverbandes zu stellen,
- mit Ideen und Anregungen die Organe des Landesverbandes zu unterstützen,
- zu wählen oder gewählt zu werden (aktives und passives Wahlrecht),
- an den Veranstaltungen des Landesverbandes teilzunehmen.
- Jedes Mitglied hat die Pflicht,
- seine Beiträge regelmäßig zu zahlen,
- die Satzung zu respektieren,
- die Interessen zu wahren.
§ 5
Organe des Verbandes
- Organe des Landesverbandes sind
- Landesversammlung,
- der Landesausschuss,
- der Landesvorstand.
- Die Verbandsorgane sind in dem ihnen zugewiesenen Zuständigkeitsbereich Beschlussgremien.
§ 6
Landesversammlung
- Die Landesversammlung (alle Mitglieder) wird alle drei Jahre einberufen.
- Die Landesversammlung ist das oberste Beschlussgremium des Landesverbandes und legt die Richtlinien der Verbandsarbeit fest.
- Der Landesvorstand hat Zeit, Ort und Tagesordnung der Landesversammlung mindestens zwei Monate vor Beginn schriftlich bekannt zu geben.
- Die Landesversammlung wählt den Landesvorstand, den Vertreter/die Vertreterin der Ruhestandsbeamten und zwei Kassenprüfer/Kassenprüferinnen.
- Die Landesversammlung genehmigt den Haushalt, nimmt den Geschäfts- und Kassenbericht entgegen, erteilt Entlastung und ist für die Beschlussfassung der Anträge zuständig, sofern diese nicht im Zuständigkeitsbereich des Landesvorstandes oder des Landesausschusses liegen.
- Die Landesversammlung soll als Präsenzveranstaltung erfolgen. In Ausnahmesituationen kann die Landesversammlung auch über elektronische Meetingplattformen, Telefonkonferenzen oder vergleichbare andere Möglichkeiten durchgeführt werden.
§ 7
Landesausschuss
- Der Landesausschuss besteht aus:
- dem Landesvorstand,
- den Bezirksvorsitzenden bzw. aus den von ihnen benannten Vertretern,
- einem/einer durch die Landesversammlung gewählten Vertreter/Vertreterin der Ruhestandsbeamten.
- Aufgaben des Landesausschusses sind:
- Beratung und Beschlussfassung zu wichtigen Planungen und Unternehmungen des Landesverbandes,
- Unterstützung des Landesvorstandes in seiner Arbeit,
- Genehmigung des Etats für die Jahre, in welchen keine Landesversammlung durchgeführt wird.
- Zu den Sitzungen und Beratungen des Landesausschusses können Sachverständige als Berater ohne Stimmrecht zugezogen werden.
- Die Sitzungen des Landesausschusses sollen als Präsenzsitzungen durchgeführt werden. In Ausnahmesituationen sind Sitzungen auch über elektronische Meetingplattformen, Telefonkonferenzen oder vergleichbare andere Möglichkeiten durchführbar.
§ 8
Landesvorstand
- Dem Landesvorstand gehören acht Mitglieder an:
- der/die Landesvorsitzende,
- drei gleichberechtigte Stellvertreter/Stellvertreterinnen,
- ein geschäftsführendes Mitglied,
- der Kassier/die Kassierin,
- der Schriftführer/die Schriftführerin,
- ein Mitglied für die Öffentlichkeitsarbeit.
- Der/die Landesvorsitzende alleine oder zwei Landesvorstandsmitglieder jeweils gemeinsam vertreten den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
- Die Landesvorstandsmitglieder werden für jeweils drei Jahre von der Landesversammlung gewählt. Wiederwahl ist möglich. Mit der Wahl nimmt der neue Landesvorstand seine Arbeit auf.
- Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird durch den Landesausschuss für die Zeit bis zum Ablauf der Amtsperiode ein Mitglied des Landesausschusses mit der Wahrnehmung des verwaisten Amtes betraut.
- Der Landesvorstand ist für den ordnungsgemäßen geschäftlichen Ablauf der Verbandarbeit verantwortlich und soll darüber hinaus im Interesse einer wirkungsvollen Verbandstätigkeit initiativ werden.
- Die Einberufung der Verbandsorgane erfolgt schriftlich, die Erstellung der Tagesordnung und die Leitung von Sitzungen obliegt dem/der Landesvorsitzenden bzw. seinen/ihren Stellvertretern. Die Beurkundung der gefassten Beschlüsse erfolgt in einem Protokoll, das vom/von der Vorsitzenden oder einem seiner/ihrer Stellvertreter und dem Schriftführer/der Schriftführerin zu unterschreiben ist.
- Die Sitzungen des Landesvorstandes sollen als Präsenzsitzungen durchgeführt werden. In Ausnahmesituationen sind Sitzungen auch über elektronische Meetingplattformen, Telefonkonferenzen oder vergleichbare andere Möglichkeiten durchführbar.
§ 9
Kassenprüfer
- Die Kassenprüfer sind nur den Mitgliedern verantwortlich.
Während ihrer Amtszeit überprüfen sie die Kassenführung und überwachen den Haushalt.
Die Kassenprüfer werden gemeinsam tätig. - Den Kassenprüfern obliegt die Prüfung des der Landesversammlung zu erstattenden Kassenberichts des Landesvorstandes; sie berichten über das Ergebnis der Prüfungen der Landesversammlung und beantragen die Entlastung des Landesvorstandes.
§ 10
Außerordentliche Landesversammlung
Eine außerordentliche Landesversammlung ist einzuberufen:
- auf Antrag des Landesvorstandes bei Zustimmung des Landesausschusses,
- wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder einen schriftlichen Antrag stellt.
§ 11
Abstimmung und Wahlen
- Abstimmungen und Wahlen werden mit der relativen Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen entschieden.
- Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Abstimmungen die Stimme des Landesvorsitzenden, bei Wahlen eine Stichwahl.
§ 12
Satzung und Satzungsänderung
- Zur Annahme der Satzung und zu jeder Satzungsänderung ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Landesversammlung notwendig.
- Anträge auf Satzungsänderung sind zu behandeln, wenn sie gestellt werden:
- geschlossen vom Landesvorstand,
- von zehn Mitgliedern des Landesausschusses,
- von zwanzig Mitgliedern des "Bayerischen Schulaufsichtsverbandes e.V.“
- Anträge auf Satzungsänderung sind schriftlich zu stellen und zu begründen.
§ 13
Mitteilungen
In angemessenen Zeitabständen, jedoch möglichst aktuell, informiert der Landesvorstand seine Mitglieder umfassend.
Satzung neugefasst in der Mitgliederversammlung vom 15.10.1999 und in den Mitgliederversammlungen vom 25.10.2002, 10.11.2017 und 22.07.2022 geändert.
Für die Richtigkeit:
25.11.2022
gez. gez.
Jürgen Heiß Brigitte Limbacher
Landesvorsitzender Schriftführerin