Die Vorsitzenden des BSV Oberbayern, vertreten durch Franz Mitterer, Florian Rieß, Susanne Danzl und Petra Fuchsbichler, trafen sich mit der Sachgebietsleiterin Manuela Strobl und ihrer Stellvertreterin Marion Zoudlik zu einem Austausch zu unterschiedlichen Themen aus den Bereichen Beurteilung/Beurteilungsportal, Stellenbesetzung, Inklusion, Mittagsbetreuung/Ganztag, Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte.

Dienstliche Beurteilung

Ein langer Wunsch des BSV ist die Zusammenführung aller dienstlichen Beurteilungen im Beurteilungsportal. Da dies auch ein Ziel von Frau Strobl ist, wird kontinuierlich von ihr in vielen Gesprächen mit den Verantwortlichen im StMUK darüber diskutiert. Die Chance, dies bis zum Ende des Beurteilungszeitraums 2026 zu erreichen, ist jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen nicht sehr gut.

Als problematisch wird gesehen, dass die bereits abgeschlossenen DB 2022 sich aufgrund der VIVA-Verknüpfung immer der Besoldungsveränderung anpassen. Somit stimmt am Ende des nächsten Beurteilungszeitraums 2026 die DB 2022 nicht mehr und ein Vergleich ist unmöglich. Außerdem ist es nicht möglich, die fertigen DB 2022 an die neue Schule der Lehrkraft zu verschieben. Somit können bei einigen Lehrkräften die alte und neue DB durch die Schulleitung nur mühsam mit dem Personalakt verglichen werden. Dieses Problem ist bekannt. Nach Aussagen des Ministeriums soll die DB 2026 „eingefroren“ werden, so dass die unveränderte Beurteilung 2030 digital eingesehen werden kann.

Eine Beurteilungssuchfunktion gibt es auf Regierungs- und Schulamtsebene nicht und wird nach aktuellem Planungsstand nicht kommen. Neben dem StMUK kann auch das SG 43 eine DB suchen. Allerdings ist dies gerade in der großen Versetzungs- oder Einstellungsphase personaltechnisch nur bedingt möglich.

Frau Strobl fragt nach, ob es vom Beurteilungszeitraum 2022 noch eine exportierte Liste gibt, die evtl. nach Schulämtern sortiert und verteilt werden könnte. Große Chancen werden jedoch schon alleine aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gesehen.

Die Anleitung für die unterschiedlichen dienstlichen Beurteilungen, welche das SG 40.3 bereits für die DB 2022 erstellt hat, wird momentan überarbeitet. Unter anderem werden inzwischen neu zu vergebende Verwendungseignungen aufgenommen, so dass es nicht aufgrund fehlender Verteilung dieser zu Engpässen bei den Stellenbesetzungen kommt.

Schwieriges verbeamtetes Personal oder Lehrkräfte in Probezeit

Immer wieder kommt es vor, dass Lehrkräfte, ob verbeamtet oder in Probezeit, gesundheitliche Probleme zeigen oder die Leistung ungenügend ist. In beiden Fällen ist das Vorgehen ähnlich.

Bei gesundheitlichen Problemen bedarf es einer Vorstellung der Personen in Probezeit bei den zuständigen Gesundheitsämtern, bei verbeamteten Personal bei der MUS. Hier liegt auch die Entscheidung, ob eine Lehrkraft noch für den Dienst geeignet ist oder nicht mehr.

Anders ist dies bei fachlichen Defiziten. Eine enge Begleitung durchgehend dokumentiert durch unterschiedliche Schulleitungen und Schulräte mit entsprechenden Zielvereinbarungen ist unbedingt nötig. Damit verbundene Versetzungen sollten in Rücksprache mit der zuständigen Referentin und dem SG 40.2 erfolgen.

Wenn alle Schritte genau eingehalten werden, kann es auch zu Entlassungen kommen. Ein Hinausziehen zu einer Verbeamtung ist bis 5 Jahre möglich. Zielführend sind jedoch eher 3 Jahre, damit die jungen Menschen auch noch andere berufliche Wege einschlagen können.

Gleiches Vorgehen ist auch bei vergebenen Verwendungseignungen möglich, wenn diese in der folgenden Beurteilung zurückgezogen werden sollen.

Grundsätzlich sind die hier aufgeführten Wege keine allgemeingültigen rechtlichen Schritte und es bedarf immer einer Einzelfallentscheidung und Einbezug der Rechtsabteilung.

Inklusion

Die Zuweisung von Kindern mit Inklusionshintergrund an eine Förderschule ist durch das SG 40.3 nicht möglich. Allerdings kann durch die Förderschulabteilung an der Regierung eine Zuweisung erfolgen, wenn dies von den Eltern unterstützt wird.

Zu bedenken bleibt jedoch, dass auch an den Förderzentren eine prekäre Personalsituation herrscht und auch hier der Unterricht oftmals durch Substitutionskräfte abgehalten wird. Diese Situation wird sich nach aktuellen Studien noch zuspitzen.

Kinder mit geistiger Behinderung finden häufig keinen Platz am Förderzentrum, obwohl nur dieses der geeignete Förderort wäre (hohe Pflegestufe, Gutachten, das beispielsweise besagt, dass das Kind eine Gruppengröße größer 2 nicht aushält und entsprechend körperlich aggressiv reagiert). Die Sprengelschule hätte ggf. die Möglichkeit, solche Kinder abzuweisen. Allerdings bedarf es einer Begleitung der Fälle, um Lösungen zur richtigen Beschulung zu finden. Es kann zu großen sozialen Problemen in den Familien führen, wenn die Kinder von allen Schulen abgewiesen werden und die Eltern somit nicht mehr ihren beruflichen Tätigkeiten nachgehen können. Auch hier ist immer eine genaue Betrachtung von jedem einzelnen Fall nötig.

Auch Frau Strobl würde sich freuen, wenn in den Klassen analog zu den Kindertagesstätten Kinder mit Inklusionsbedarf doppelt bzw. dreifach zählen würden.

Gebundener Ganztag

Auch im SG 40.3 ist das Problem der Klassenmehrung ein immer wieder mit den verschiedenen Stellen diskutiertes Thema. Lösungen sind jedoch nicht in Sicht.

Der Wunsch vom BSV, dass die Anträge für den Ganztag ausschließlich digital erfolgen, wird seitens SG 40.3 sehr unterstützt. Aufgrund des bayernweiten Verfahrens muss die Digitalisierung der Anträge seitens des Ministeriums erfolgen.

Zuteilung von Anrechnungsstunden

Der BSV wünscht sich, dass alle vom Sachgebiet 40.3 verteilten Anrechnungsstunden, besonders im Beratungs- und Psychologie-Bereich, früher erfolgen. Leider sind hier allen die Hände gebunden, da das entsprechende KMS immer erst im Juli kommt.

Die Vorsitzenden des BSV Oberbayern bedankten sich bei Frau Strobl und Frau Zoudlik für das offene Gespräch und die Bereitschaft, Fragen zu beantworten und auf Wünsche einzugehen.

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