Ziel des Gespräches war es, Staatssekretärin Carolina Trautner den Bayerischen Schulräteverband vorzustellen und wesentliche Aspekte der Schulaufsicht darzustellen. Gleichzeitig wollte der BSV aber auch erfahren, wie die Staatssekretärin zur Schulaufsicht steht.  

In der Vorstellungsrunde der anwesenden Mitglieder zeigte sich die Spannbreite schulaufsichtlicher Herausforderungen: sehr großes Stadtschulamt, Zweimannschulamt in einem großen Flächenlandkreis, größter Regierungsbezirk mit stark wachsenden Schüler- und Lehrerzahlen, aber auch kleinerer Regierungsbezirk mit rückläufigen Schülerzahlen.

Der BSV stellte seine eigenen Berechnungen zur Belastungsstatistik der einzelnen Schulämter in den verschiedenen Regierungsbezirken vor. Ihr liegen drei Größen zugrunde: schulaufsichtliche Aufgaben, Anzahl der Lehrkräfte und Zahl der Schulen. In kleineren Regierungsbezirken ergeben sich in der Summe wenig Veränderungen zur bisherigen Anzahl an Schulaufsichtsstellen. Am Größten ist der Bedarf in den großen Stadtschulämtern und in Oberbayern. Insgesamt ergibt sich ein Komplettbedarf, der höher liegt als die 10 jetzt geschaffenen temporären Stellen. Diese stellen jedoch eine Möglichkeit dar, Ungleichbelastungen zu reduzieren.

Noch ist nicht endgültig entschieden, wie die 10 Stellen verteilt werden sollen.

Ein Teil wird sicher als ganze Stellen nach München und Nürnberg gehen, darüber waren sich die KM-Vertreterinnen und der BSV einig.

Das Ansinnen, die restlichen Stellen als sogenannte „halbe“ Stellen in die Fläche zu geben, teilt der BSV hingegen nicht.

Alle von halben Stellen Betroffenen zeigten äußerste Unzufriedenheit mit der Situation. Schulrätinnen und Schulräte, die in zwei Schulämtern eingesetzt sind, bewerben sich so schnell, wie möglich auf ganze Stellen. „Halbe“ Schulräte müssen mit zwei verschiedenen Systemen und Strukturen umgehen, was einen theoretischen Synergieeffekt sofort wieder zunichte macht und die Betroffenen aufreibt. Jeder Landrat will „seinen“ Ansprechpartner, was faktisch zu „Einmannschulämtern“ führt.

Größere Einheiten machen die Vorteile der guten Personen- und Strukturkenntnisse vor Ort zunichte und sind in den meisten Regierungsbezirken als weitere Zwischenebene nach der Regierung nicht sinnvoll.

Eine einheitliche Organisationsstruktur und eine Aufgabenkritik sind die Voraussetzung für eine enge Verzahnung unterschiedlicher Schulämter. Beides hat der Oberste Rechnungshof als Auftrag formuliert, den es umzusetzen gilt.

Der BSV sieht zusätzlich in einer besseren Ausstattung der Schulämter mit Verwaltungsangestellten, bzw. mit Verwaltungsfachleuten Entlastungsmöglichkeiten vor allem für kleine Schulämter.

Sowohl Staatssekretärin Trautner, als auch Frau Dr. Stückl betonten mehrfach den hohen Wert der Präsenz der Schulaufsicht vor Ort. Die Umsetzung von Reformen und Entwicklungen gelingt im Grundschul- und Mittelschulbereich gerade wegen der Nähe zu Schulen, Lehrern und örtlichen Entscheidungsträgern, die mit „ihrem“ Schulamt vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Dazu braucht es aber eine gute Personalausstattung meint der BSV.