Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband,
zunächst hoffe ich sehr, dass Sie gut und gesund in das neue Jahr gestartet sind und wünsche Ihnen und Ihren Familien auch für 2023 alles Gute.
Gleich zu Jahresbeginn darf ich Ihnen Erfreuliches mitteilen:
Wie in der letzten Mitgliederinformation vom 18.12.2022 erläutert, stand die Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen vor allem aufgrund gestiegener Energiepreise auf dem Prüfstand. Mittlerweile wurde eine Anpassung des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayRKG vorgenommen.
Finanzministerium und BBB teilten kürzlich mit:
"[…] durch das Gesetz zur Änderung des Aufnahmegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 15. Dezember 2022 wurde die sog. „große“ Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen, die aus triftigen Gründen mit dem privaten Pkw durchgeführt werden, um 0,05 € auf 0,40 € je Kilometer angehoben (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayRKG). Triftige Gründe liegen zum Beispiel dann vor, wenn Geschäftsorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nicht zeitgerecht erreichbar sind. Die Regelung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten." (Quellen: Schreiben des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 27.01.2023 u. BBB-Homepage)
Es handelt sich dabei zwar um keinen großen finanziellen Wurf, aber um ein sehr erfreuliches Zeichen in die richtige Richtung.
Der Bayerische Schulaufsichtsverband e. V. hatte die Forderung nach einer entsprechenden Anpassung immer wieder an das zuständige Staatsministerium herangetragen, zuletzt am 04.10.2022. Insofern werten wir die erfolgte Anhebung auch als Teilerfolg unseres Verbandes.
Mit kollegialen Grüßen
J. Heiß
Landesvorsitzender Bayerischer Schulaufsichtsverband e. V.