Sehr geehrte BSV-Mitglieder,

im Nachgang der gestern zu Ende gegangenen Frühjahrstagung 2022 vom 6. bis 7. Mai 2022 in Hirschberg möchte ich Sie mit diesem Schreiben über Aktuelles aus unserem Verband informieren.

Staatsministerium macht Wertschätzung der Regierungen und Staatlichen Schulämter öffentlich

Mit knapp 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer war die zweitägige Präsenzveranstaltung – trotz kurzfristiger krankheitsbedingter Absagen – erfreulich gut besucht. Die Vorstandschaft bedankt sich sehr herzlich für die Teilnahme und die zahlreichen positiven Rückmeldungen

Bilder, Presseartikel und Pressemeldungen zur Veranstaltung finden Sie zeitnah auch auf unserer Homepage.

Als sehr erfreulich bewerten wir die öffentliche Darstellung der an den Regierungen und Staatlichen Schulämtern geleisteten Arbeit durch das StMUK in einer Presseerklärung vom 07.05.2022 mit dem Titel: Unsere Schulämter und Regierungen sind Stützpfeiler in der bayerischen Schullandschaft. Die vollständige Pressemitteilung des StMUK finden Sie u. a. unter folgendem Link: https://www.km.bayern.de/pressemitteilung/12130/nr-057-vom-07-05-2022.html.

Intensiver Austausch mit dem Staatsminister

Im Zentrum der Verbandstagung standen standespolitische Themen und der zugehörige Austausch inklusive Ministergespräch. Herr Staatsminister Prof. Dr. Michael Piazolo hatte sich zusammen mit Frau MRin Dr. Gisela Stückl am Samstag, den 07.05.2022, digital zugeschaltet. Wenngleich wir uns gewünscht hätten, dass auch die Ministeriumsvertreter vor Ort gewesen wären, nahm man sich über eineinhalb Stunden Zeit für unsere Anliegen und ging auf jeden vorgebrachten Teilaspekt ein. Wir danken den Verantwortlichen des Staatsministeriums ausdrücklich dafür.

Dabei kamen unter anderem folgende wiederkehrende und aktuell drängende Anliegen und Forderungen des BSV zur Sprache:

  • Enorme Relevanz der Staatlichen Schulämter innerhalb und außerhalb von Krisensituationen.
    Der Staatsminister betonte dabei mehrfach, die Notwendigkeit lokaler und „im positiven Sinne gemeinter kleinteiliger Schulaufsichtsstrukturen“ und versicherte: „Diese Erkenntnis bleibt über die aktuellen Krisen hinaus“. Dies werten wir nicht nur als Teilerfolg unserer Verbandsarbeit, sondern auch als klares Signal gegen eine flächendeckende Einführung von Schulamtsverbünden!
  • Besoldung: Forderung nach Hebung aller Fachlichen Leiterinnen und Leiter in A 16.
    Sowohl seitens des Staatsministers als auch in einem kürzlich geführten Gespräch mit Herrn Amtschef Stefan Graf wurde uns diesbezüglich zugesichert, diese Thematik „werde“ auch in anstehenden Austauschrunden mit dem Finanzministerium „mitgenommen“. Konkrete Zusagen wurden leider nicht gemacht, obwohl die Notwendigkeit einer längst überfälligen Anpassung im Vergleich zu anderen Schularten sehr deutlich eingeräumt wurde.
  • Adäquate Personalversorgung an den Staatlichen Schulämtern mit Überführung der geteilten Schulratsstellen in ganze Stellen. Der Einzug der zuletzt ausgebrachten Schulratsstellen wurde kürzlich bis 2029 geschoben. Unser Ziel wird es weiterhin sein, den Einzug gänzlich zu verhindern.
  • Fortführung gelingender Kooperationen auf Schulamtsebene ohne „Kooperationsgebot“
    Dies erfordert Vertrauen seitens des Ministeriums in unsere Arbeit, die der Staatsminister in seinen Ausführungen grundlegend anerkennt.
  • Dauerhafte Ausweitung der Kapazitäten für Verwaltungskräfte an den Staatlichen Schulämtern
    Von einer Verlängerung der kürzlich bereitgestellten und bis 31.12.2023 befristeten Mittel im Umfang von 51 Vollzeitkontingenten sei derzeit eher nicht auszugehen, so der Minister.
  • Unterstützung der Staatlichen Schulämter und Regierungen durch weiter optimierte Kommunikation
    Forderung nach Ausweitung interner Vorabinformationen und möglichst realistischer Darstellung von Sachverhalten gegenüber Presse und Öffentlichkeit, um Druck von den nachgeordneten Behörden zu nehmen. Der Staatsminister zeigt Verständnis für dieses Anliegen des BSV.
  • Nachhaltige und praktikable Lösungen hinsichtlich der Personalversorgung an Schulen
    • Möglichst rasche Aussetzung des Betretungsverbotes für Schwangere aufgrund der Covid-19-Pandemie zur Sicherung der Unterrichtsversorgung. Eine diesbezüglich Zusage konnte uns auch für den Beginn des Schuljahres 2022/23 nicht gegeben werden.
    • Ressourcengewinnung durch Reduzierung der familienpolitischen Teilzeit, Kürzung der Stundentafel oder Flexibilisierung der Schülerhöchstzahlen pro Klasse.
      Hinsichtlich dieser Lösungsvorschläge zeigte sich der Minister sehr zurückhaltend.
    • Weitere niederschwellige Optionen zur Weiterbeschäftigung geeigneten externen Personals.
    • Möglichst zeitnahe Lösungen zum weiteren Umgang mit aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen
      Es zeichnet sich eine Fortführung der „Pädagogischen Willkommensgruppen“ unter Beteiligung der Grundschulen und aller weiterführenden Schulen ab. Zur konkreten Ausgestaltung wurden noch keine Details benannt.
  • Vereinfachung bürokratischer Abläufe u. Anforderungen bei Vertragserstellung und Personalbindung
    Herr Staatsminister Prof. Dr. Piazolo bietet dem BSV an, sich diesbezüglich mit konkreten Vorschlägen zu beteiligen. Diesem Angebot kommen wir selbstverständlich gerne nach.

Außerordentliche Landesversammlung am 22.07.2022 (13:30 – 14:30 Uhr)

Das Registergericht München erkennt die im Zuge der Landesversammlung vom 19.11.2021 beschlossenen Satzungsänderungen nicht an, obwohl das Vorgehen analog zu vorhergehenden Satzungsänderungen des BSV erfolgte und eine vorab eingeholte juristische Einschätzung keine Bedenken ergaben. Alle anderen Anträge, über die entschieden wurde, behalten ihre Gültigkeit.

Im Kern geht es um eine enge bzw. weit gefasste Auslegung des § 32 BGB. Ein umfangreiches juristisches Tauziehen blieb leider erfolglos, ein Berufen auf Analogiefälle aus der Vergangenheit des Verbandes wäre kontraproduktiv.

Daraus ergibt sich folgendes Vorgehen:

  • Einberufung einer außerordentlichen Landesversammlung am
    22.07.2022 (13:30 bis 14:30 Uhr) in digitaler Form!
  • Der hierfür erforderliche einstimmige Beschluss des Landesvorstandes liegt bereits vor. Einziger Programmpunkt der Sitzung wird die neuerliche Abstimmung über die satzungsändernden Anträge (ggf. nebst zusätzlichen Anträgen) sein.
  • Die zugehörige Einladung inklusive Antragsvorlagen ergeht zeitnah und fristgerecht bis spätestens 22.05.2022 an alle Mitglieder.
  • Auf den Zusatz „e. V.“ wird bei Verwendung des Namens „Schulaufsichtsverband“ aus rechtlichen Gründen vorrübergehend verzichtet.
  • Wir bitten Sie bereits jetzt, sich den Termin zu notieren und unsere Anträge abermals zu unterstützen.

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich im Namen der Vorstandschaft abermals alles Gute und einen schönen Sonntag.
Mit kollegialen Grüßen
gez. Jürgen Heiß
Landesvorsitzender im BSV

 Mitgliederinformation 02/2022

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