Sehr geehrte Mitglieder des Bayerischen Schulräteverbandes, sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie in meiner Funktion als Landesvorsitzender des BSV neuerlich und diesmal in etwas ausführlicherer Form über aktuelle Themen- und Aktionsfelder des Bayerischen Schulräteverbandes informieren.
1. Aktuell bearbeitete standespolitische Themenfelder:
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- Impfoption für Schulaufsichtspersonal an Staatlichen Schulämtern
Wie mit E-Mail vom 18.03.2021 bereits mitgeteilt, wurde das Gesuch des BSV auf Gleichstellung von Schulaufsichtsbeamten an den Staatlichen Schulämtern mit der priorisierten Gruppe schulischen Personals an Grund- und Förderschulen abgelehnt. Die entsprechenden Schreiben finden Sie auf unserer Homepage. Das StMUK beruft sich dabei auf geltendes Bundesrecht. Da unsere Kolleginnen und Kollegen derzeit tagtäglich an Grund- und (Mittel-)schulen aufgrund von Probezeitbeurteilungen, Anlassbeurteilungen, Bewährungsfeststellungen, Prüfungsgesprächen etc. im Einsatz sind, fordern wir nach wie vor ein klares Eintreten unseres Dienstherrn mit Blick auf die Gesunderhaltung unserer Berufsgruppe. In erster Linie aufgrund der geltenden Für-sorgepflicht, aber auch, um eine mögliche Verbreitung des Virus über Schulstandorte hinweg zu verhindern.
Die vagen Formulierungen in den darauf bezogenen rechtlichen Bestimmungen gäben ein solches Statement des StMUK etwa gegenüber dem Gesundheitsministerium zweifelsfrei her. Denn auch wir sind „schulisches Personal“ an Grundschulen. Das seitens Herrn Mdgt. Gremm vorgebrachte Argument, wir seien nicht regelmäßig an den Schulen im Einsatz, wollen wir nicht gelten lassen. Auch andere staatliche, kirchliche und anderweitige Institutionen treten diesbezüglich für Ihre Bediensteten ein.
Der BSV-Landesverband prüft derzeit ein gemeinsames Vorgehen mit der KSD (Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland e. V.).b.
b. Stellenausschreibungen
Das StMUK hat im März einen neuen Passus in die Stellenausschreibung von Schulaufsichts-beamten aufgenommen, der eine mehrjährige Bindung an das ausgeschriebene Amt vorsieht.
Nach Ansicht der Landesvorstandschaft ist es zunächst ein nachvollziehbares Ziel, bei der Stellenbesetzung an den Schulämtern für Nachhaltigkeit sorgen zu wollen. Jedoch erachten wir dieses Vorhaben als hinderlich für passgenaue Stellenbesetzungen, etwa bei der Gewinnung geeigneter Fachlicher Leitungen. Ferner sehen wir darin eine deutliche Benachteiligung der Be-werber aus der Schulaufsicht gegenüber Rektoren (A14 Z), für die derzeit keine Verbleibefristen an ihren Dienstorten gelten. Im direkten Vergleich mit Schulrätinnen und Schulräten könnte sich somit ein Bewerber aus der Schulleitung leichter durchsetzen.
Der BSV hat am 24.02.2021 hierzu eine Einlassung an das Kultusministerium gegeben, eine dies-bezügliche Antwort wurde zugesichert. Der Verband wurde in dieser Sache seitens des StMUK zwar angefragt, besitzt hierbei jedoch kein offizielles Recht auf Abgabe einer Stellungnahme.
c. Besoldung
Bereits 2019 wurde dem StMUK ein anwaltliches Rechtsgutachten bezüglich einer - nach Meinung des BSV - sachlogisch und rechtlich angezeigten Fortsetzung der 2011 in Kraft getretenen Dienst-rechtsreform vorgelegt. Die derzeit geltenden Besoldungsbestimmungen für Schulrätinnen und Schulräte bzw. Schulamtsdirektorinnen und Schulamtsdirektoren sind weder innerhalb des Grund- und Mittelschulsystems noch im Abgleich mit der Besoldung von Funktionsämtern an anderen Schularten nachvollziehbar. Der Kultusminister hatte dem BSV 2019 eine entsprechende Stellungnahme zugesichert. Da diese bislang nicht vorliegt, hat der amtierende Landesvorstand entschieden, die juristische Einschätzung nochmalig einzureichen. Weil darin ein rechtliches Vor-gehen gegen die derzeitigen Besoldungsstrukturen als erfolgversprechend eingestuft wird, zieht die Vorstandschaft des BSV im weiteren Verlauf auch eine Klage in Betracht.
d. Ausbildungscurriculum neu ernannter Schulrätinnen und Schulräte
Laut Frau MRin Dr. Stückl liegt das überarbeitete Konzept, das eine Gruppe aus Schulrätinnen und Schulräten unter Leitung des StMUK im vergangenen Jahr erarbeitet hatte, zur Prüfung und mög-lichen Bewilligung bei der hierfür zuständigen Stelle. Dem Entwurf liegt eine Ideensammlung des BSV Oberbayern zur Weiterentwicklung der Schulräteausbildung von 2016 zugrunde (siehe auch: Würdigung der Vorschläge in „Die Praxis der Schulaufsicht“; Hrsg. Wolfgang Bott; Raabe Verlags-GmbH; 1. Aufl.; S. 168 ff). Der BSV erhofft sich daraus eine stärker adressatenbezogene und zielführendere Ausbildung neuer Kolleginnen und Kollegen.
e. Symposium der Schulaufsicht
Nachdem das etablierte Format trotz Corona-Pandemie erfreulicherweise auch in diesem Jahr - wenn auch nur als digitale Videokonferenz - stattfinden konnte, wünscht sich der BSV für künftige Symposien vor allem bezüglich des Hauptvortrages eine inhaltlich noch stärker an den aktuellen Bedarfen orientierte Themen- und Referentenauswahl.
2. Verbandsorganisatorische Informationen:
a. Landesversammlung - Herbst 2021
Am Freitag, den 26.03.2021, hat der Landesvorstand des BSV getagt und im Zuge dessen entschieden, die für November 2021 angesetzte Landesversammlung in Fürth erneut nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden zu lassen. Die Entscheidung wurde mit großem Bedauern getroffen, aber die aktuelle Lage bezüglich der Covid-19-Pandemie lässt keine verlässliche Prognose und Planung für den Herbst 2021 zu.
Die Landesversammlung wird daher in digitalem Format stattfinden. Wir informieren Sie zeitnah über Details zur Ausgestaltung der Tagung. Darüber hinaus gibt es bereits konkrete Überlegungen zu Präsenzveranstaltungen in den kommenden Jahren.
Wir bedauern es sehr, zu dieser Thematik keine besseren Nachrichten vermelden zu können, da wir uns einen direkten Austausch mit Ihnen dringend wünschen. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis für die auch aus Fürsorge für die Gesundheit unserer Mitglieder getroffene Entscheidung.
b. Homepage
Hierzu nochmals der Hinweis: Um Sie möglichst aktuell auf dem Laufenden zu halten, stellt der für die Öffentlichkeitsarbeit des BSV zuständige Kollege Michael Kugler dort regelmäßig Aktivitäten und Themen des Verbandes ein. Dabei ist vor allem die Rubrik „Unsere Arbeit in Stichpunkten“ relevant. Von dort gelangen Sie über Verlinkungen auch zu einzelnen Stellungnahmen und weiteren ergänzenden Informationsmaterialien.
Sehr gerne möchte ich abschließend die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihren Familien im Namen der gesamten Vorstandschaft ein gesegnetes Osterfest zu wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Heiß
Landesvorsitzender
im Bayerischen Schulräteverband e. V.