Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband,
werte Kolleginnen und Kollegen,

in bewährter Form möchte ich Sie hiermit im Namen der Landesvorstandschaft über aktuelle Entwicklungen auf verbandspolitischer Ebene informieren.

Grenzen der Belastbarkeit vielerorts erreicht - auf Bekenntnisse müssen Taten folgen!

In den vergangenen Wochen konnte ich verstärkt Rücksprache mit Kolleginnen und Kollegen in den einzelnen Bezirken halten. Der Grundtenor war dabei in allen Regionen identisch: Die Staatlichen Schulämter und Bezirksregierungen arbeiten am oder über dem Limit des Leistbaren. Grund dafür ist die seit Jahren stetig zunehmende Aufgabenmehrung und eine damit verbundene wachsende Verantwortlichkeit für diverse Vorhaben des Bundes, der Staatsregierung und des Staatsministeriums. Als Beispiele sind das Startchancenprogramm und die Rolle der Schulämter in der Umsetzung des Ganztagsanspruchs an Grundschulen zu nennen. Überstunden und Urlaubsansprüche verfallen flächendeckend in großen Mengen. Aufgabenmehrungen sind auf Sicht nur dann zu stemmen, wenn damit ein Anwachsen personeller Ressourcen einhergeht. Diesen Umstand tragen wir fortlaufend an das Ministerium heran.

Anders als in früheren Jahren nimmt das Kultusministerium zumindest die enorme Relevanz der Schulaufsicht an Grund-, Mittel- und Förderschulen mittlerweile wahr. Die Folge sind wiederkehrende und hoffentlich ernstzunehmende Bekenntnisse der Kultusministerin für eine Unterstützung der Ämter und Regierungen. Diese kommuniziert Frau StMin Stolz - nach eigenen Angaben - nachdrücklich innerhalb ihres Ministeriums, aber auch darüber hinaus in politischen Gremien und gegenüber dem Finanzministerium. Wir hoffen inständig, dass dies faktisch erkennbare Auswirkungen auf die kommenden Haushaltspläne der Staatsregierung haben wird. Denn Wertschätzung allein wird die stetig wachsende Arbeitsbelastung vor Ort nicht mildern können!

In diesem Zusammenhang werden wir selbstverständlich auch sehr genau beobachten, wie die Umsetzung der Einstiegsbesoldung A13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte in den nächsten Monaten und Jahren vonstattengeht und welche Auswirkungen dies auf unsere Berufsgruppe haben wird. Keinesfalls dürfen wir dabei neuerlich außenvorgelassen werden! 

Derzeitige bildungspolitische Schwerpunkte mit Relevanz für die Schulaufsicht

Wie Sie wissen, ist der BSV an fast allen aktuellen Arbeitskreisen auf kultusministerieller Ebene beteiligt – einerseits aus standespolitischen und verbandsstrategischen Gründen, andererseits aufgrund der Tatsache, dass sämtliche bildungspolitischen Entscheidungen letztlich Auswirkungen auf unsere Arbeit an der Basis haben.

  • Die Rolle der Schulaufsicht („formale Schulaufsicht“) bei der Umsetzung des Ganztagsanspruchs in der Grundschule während der Ferienzeiten ist – wie bereits kommuniziert – politisch nicht mehr verhandelbar. Unser Bestreben muss es daher sein, den Mehraufwand und ein Agieren im rechtlich unterdefinierten Raum für die Staatlichen Schulämter und Bezirksregierungen (u. a. im Förderschulbereich) so gering wie möglich zu halten. Daraus generieren wir folgende Forderungen:

1. Festlegung einer Verfahrenskette

Bei auftretenden Problemen während der Ferien im Ganztagsbereich an einer Grundschule versucht zunächst der zuständige Träger, anschließend die Kommune/Stadt und - sofern dann noch erforderlich - die Jugendhilfe bzw. das Landratsamt (mit Rechtlicher Leitung) diese qua grundlegender Zuständigkeit zu lösen. Die Schulaufsicht kann maximal als pädagogischer Ratgeber fungieren, wenn das Durchlaufen der Verfahrenskette zu keiner abschließenden Lösung führt.

2. Prüfvermerke
Zudem erachten wir eine ein- bis zweimalige schulaufsichtliche Überprüfung vorgelegter Prüflisten bei der Beantragung von Ganztagsgruppen – in Analogie zu den Verfahren bei der Mittagsbetreuung – als leistbar.

3. Keine weiteren Aufgaben

Darüber hinaus sehen wir im Rahmen der „formalen Schulaufsicht“ keine Zuständigkeiten für Staatliche Schulämter und Bezirksregierungen.

  • Der seitens des StMUK angekündigte Evaluationsprozess der 2024/25 neu eingeführten Sprachstandserhebungen vor der Einschulung hat begonnen. Neben dem immensen zusätzlichen Aufwand auf allen Ebenen (Schulen u. Schulaufsicht), den Verunsicherungen auf Schüler- und Elternseite und dem kaum erkennbaren Mehrwert hat sich der BSV - auch im Sinne des angestrebten Bürokratieabbaus - dafür starkgemacht, den Personenkreis der Testenden auf Grundschullehrkräfte zu erweitern und die Organisationsverantwortung verstärkt an die Einzelschule zu geben. Zudem muss möglichst umgehend Klarheit bezüglich der Ausgestaltung der Vorkurse 240 für das kommende Schuljahr geschaffen werden. Um nur einige Unklarheiten zu benennen: Wie ist mit dem Diktat der Dreistündigkeit umzugehen? Wie verhält es sich mit 
    Anrechnungsstunden und was passiert, wenn – wie zu erwarten – zu wenig Personal zur Abdeckung der Förderangebote vorhanden ist? Steht dann der sogenannte „Werkzeugkasten“ über dem Vorkurs, um den politischen Erfolg des Projekts nicht zu gefährden? Auf diese und andere drängende Fragestellungen brauchen wir schnellstmöglich belastbare Antworten! Auch das haben wir dem StMUK mitgeteilt.
  • Hinsichtlich des Arbeitskreises zur Weiterentwicklung der Mittelschule hatten wir zum bevorstehenden Schuljahresende auf abschließende Ergebnisse seitens des StMUK gehofft. Doch noch befindet sich das Projekt im Erarbeitungsprozess. So viel lässt sich bereits erkennen: An der Grundauslegung der Mittelschule sind in naher Zukunft keine allzu großen Änderungen zu erwarten. Viele Reformvorhaben sollen zunächst in Form von Modellversuchen angegangen werden – etwa bei der Erprobung von M-Kursen ab Jahrgangsstufe 7. Positiv ist der Umstand, dass die Schulaufsicht im vorläufigen Konzeptpapier v. a. in ihrer wichtigen Beraterrolle bestätigt wird. 
    Um Akzeptanz an Schulen und Schulämtern zu erzeugen, empfiehlt der BSV eine Fokussierung auf wenige und klar kommunizierte Ziele für die Mittelschule der Zukunft.
  • Die Forderung des BSV nach verlässlichen sowie zukunftsgerichteten Digital-Systemen ist dem StMUK hinlänglich bekannt. Bei einer Veranstaltung im Juni 2025 hieß es zur Thematik Persona-SVS und dessen Zukunft abermals, die Staatlichen Schulämter müssten sich keine großen Sorgen machen, sondern man sei in der Angelegenheit deutlich weiter als vielerorts befürchtet. Derlei vage Aussagen tragen jedoch kaum dazu bei, die Bedenken der Kolleginnen und Kollegen auszuräumen. Erfreulich ist hingegen, dass das Thema Datengestützte Schulaufsicht zunehmend Fahrt aufnimmt und Vertreter der Basis bzw. des BSV in den weiteren Entwicklungsprozess 
    eingebunden werden sollen.

Sonstiges

  • Die Ergebnisse der „BeSa-II+“-Studie unter Leitung von Frau Prof. Porsch (Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) liegen vor: siehe Versandanlage. Vier Mitglieder des BSV-Landesausschusses hatten an der deutschlandweit angelegten Befragung zur Schulaufsicht und deren Beratungsfunktion teilgenommen, die mitunter verbandspolitisch durchaus brauchbare Ergebnisse liefert.
  • Nochmals möchten wir auf den 2. Deutschen Schulaufsichtskongress am 27. November 2025 in Düsseldorf hinweisen.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.deutscher-schulaufsichtskongress.de. Durch die Beteiligung des BSV im Programmbeirat und bei der Durchführung vor Ort wurde die angekündigte 10-prozentige Reduzierung der Teilnahmegebühr für Mitglieder ermöglicht.

Wer sich anmelden und den Vorteil des Preisnachlasses nutzen möchte, sendet bitte eine E-Mail mit dem Betreff DSAK Düsseldorf 2025 an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Ich leite Ihnen den entsprechenden Rabattcode daraufhin zeitnah zu. Es wäre erfreulich und sicherlich hilfreich, wenn Bayern in diesem Gremium breit vertreten wäre.

Für die bevorstehenden Monate und die Hochphase der Klassenbildung wünsche ich Ihnen im Namen der Landesvorstandschaft alles erdenklich Gute und gutes Gelingen.

Mit kollegialen Grüßen
gez. Jürgen Heiß, Landesvorsitzender

==> 2025_07_13_BSV_Mitgliederinformation_Nr_03_2025 herunterladen

==> 2025_07_13_ANLAGE_Abschlussbericht_BeSa_II_Mai_2025 herunterladen

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