Sehr geehrte Mitglieder des BSV,

wir hoffen sehr, Sie alle und Ihre Familien sind ohne gesundheitliche Einschränkungen durch die bisherige Zeit der Covid-19-Pandemie gekommen. Unabhängig davon, ob im aktiven Dienst oder im Ruhestand befindlich, stellt uns die aktuelle Situation allesamt vor besondere Herausforderungen. Verbandsintern findet fortlaufend eine inhaltliche Abstimmung zwischen den Mandatsträgern statt. Mit diesem Schreiben möchten wir Sie in aktuelle Überlegungen auf Bezirks- und Landesebene einbinden und standespolitische Argumentationen und Stoßrichtungen darlegen.

Dienstlich betrachtet bringt die Lage für die bayerischen Schulämter und die Regierungen zahlreiche zusätzliche Aufgaben und Belastungen mit sich. So bedeutet das derzeit umzusetzende Format der Prüfungslehrproben im Vergleich zum üblichen Prüfungsprozedere einen erheblichen Mehraufwand an Zeit und Organisation. Dies belegen Rückmeldungen aus den Regierungsbezirken. Von einer vermeintlichen Zeitersparnis durch eine kürzere reale Prüfungszeit kann nicht die Rede sein, denn das Erlesen der schriftlichen Ausarbeitungen vorher und das ausführlichere Protokoll gleichen dies mehr als aus.

In der Krise zeigen sich erneut und besonders deutlich die Funktionsfähigkeit sowie die Relevanz der bestehenden Schulamtsstrukturen in den Landkreisen und Städten. In der aktuellen Situation benötigen die Schulen ein noch höheres Maß an Begleitung und Beratung durch die Schulämter, als dies bereits außerhalb von Covid-19 der Fall war. Die kultusministeriellen Vollzugsbestimmungen im Kontext der Corona-Pandemie sind zwar i. d. R. sehr detailliert aufbereitet, dennoch bleiben vielfach Detailfragen bei Schulleitungen und Lehrkräften offen. Um eine möglichst optimale Umsetzung der Bestimmungen gewährleisten zu können, ist es für die Schulaufsicht von entscheidender Bedeutung, die Belange und Gegebenheiten vor Ort zu kennen. Eine lokal passgenaue Unterstützung kann allerdings nur im Miteinander der rechtlichen und fachlichen Leitungen und in gewachsenen Netzwerken in den einzelnen Landkreisen und Städten funktionieren. So sind unter anderem Absprachen mit dem örtlichen Gesundheitsamt, den Sachaufwandsträgern, den Vertretern von Hort und Kindergärten, dem Jugendamt sowie Mitarbeitern des Bürgerservices, der IT-Abteilung und der Pressestelle des Landratsamtes u.v.a. vonnöten, um der Gesamtgemengelage bestmöglich gerecht zu werden. Der Dank der Fachabteilungen des Ministeriums sowie des Ministers selbst lässt hoffen, dass die Bedeutung der bestehenden Strukturen dauerhaft gewürdigt wird.

Ein weiterer Aspekt wird aktuell besonders deutlich: Die Klärung von Konflikten durch die örtlichen Schulaufsichtsbehörden erlangt zunehmend an Bedeutung. Die Schulämter moderieren derzeit, mehr denn je, Elternanfragen und -beschwerden sowie Dissensen zwischen Schulleitungen und Lehrkräften und entlasten somit maßgeblich übergeordnete Dienststellen. Das kann nur erfolgreich sein, wenn die Schulämter auch weiterhin in Landkreis-Einheiten gegliedert bleiben.

Ein klares Bekenntnis zu den lokal agierenden Schulämtern und eine damit verbundene personelle Ausstattung zur Stärkung bewährter Strukturen wäre daher als Antwort auf ORHBericht und Landtagsbeschluss sicherlich der geeignetere Lösungsansatz, anstatt eine systematisierte Kooperation der Schulämter flächendeckend einzuführen.

Dass die Ausgabe von Mund-Nasen-Schutz in sogenannten „Starterpaketen“ selbst am Wochenende offenbar reibungslos und „geräuschlos“ funktioniert hat, ist ein weiteres Indiz für die Bedeutung dezentraler Strukturen. Der Dank des Ministeriums für diese Aktion wird seitens des Verbandes freilich sehr positiv gewertet, allerdings sollte die Arbeit der Schulämter in der Krise keinesfalls darauf reduziert werden. Die Hauptarbeit und -leistung der Schulämter wird grundlegend in weitaus relevanteren Bereichen erbracht. Wir hoffen, auch die Verantwortlichen des Ministeriums nehmen dies so wahr. Als Verband werden wir nicht müde, diese Wahrnehmung zu stützen und zu unterstützen.

Die Klassenbildung für das Schuljahr 2020/21 bleibt gewiss die zweite große Herausforderung in diesem Kalenderjahr für die Schulämter und die zuständigen Sachgebiete der Regierungen. Sie stellt sich zurzeit als Rechnung mit vielen Unbekannten dar:

  • Bis wann werden die Medizinischen Untersuchungsstellen über die zahlreichen Anträge auf Teildienstfähigkeit entscheiden können und stehen uns Lehrkräfte mit abgelehntem Antrag tatsächlich dauerhaft zur Verfügung?
  • Was geschieht mit Lehrkräften aus Risikogruppen mit Attest, Schwangeren und seitens des StMUK angeschriebenen Pensionisten im September?
  • Werden die Ergebnisse der ersten Staatsprüfung für neu startende Lehramtsanwärter rechtzeitig feststehen?
  • Steht grundsätzlich genügend qualifiziertes Personal für den Start in das neue Schuljahr zur Verfügung?

Sicherlich wird der weitere Verlauf der Pandemie dabei von entscheidender Bedeutung sein.

Die Landesvorstandschaft hat zuletzt am 15.05.2020 per Videokonferenz mit einzelnen Bezirksvertretern getagt und wird sich auch weiterhin für die o.g. Belange einsetzen. In der Zeit nach dem Ausnahmezustand wird man darüber hinaus erneut das Gespräch mit Vertretern des Staatsministeriums suchen, um diese und weitere Teilaspekte der Krisenbewältigung zur Sprache zu bringen.

In welcher Form die für November 2020 in Fürth geplante Landesversammlung und die damit verbundenen Neuwahlen des Landesvorstandes durchgeführt werden können, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Wir informieren Sie, sobald sich eine tragfähige Lösung abzeichnet.

Gemäß einer Gesetzesänderung gibt es aber Alternativen zu einer Präsenzwahl: Sowohl Videokonferenzen als auch Briefwahlen sind zulässig.

Gleichzeitig sind wir für Anregungen, Ideen und Vorschläge durch die Mitglieder sehr dankbar. Kreativität ist derzeit ein gesuchtes Gut.

Es grüßen Sie alle herzlich

Dieter Lang für den Vorstand
Jürgen Heiß für die Bezirksvorsitzenden

 Mitgliederinformation 05/2020