Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband e. V., werte Kolleginnen und Kollegen,

ein gesellschaftlich und politisch herausforderndes Jahr geht zu Ende. Daher möchte ich es nicht versäumen, Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles erdenklich Gute für das neue Jahr zu wünschen.

Ferner möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich bei der Landesvorstandschaft, den Bezirksvorsitzenden und deren Gremien sowie der Pensionistenvertretung sehr herzlich für die Unterstützung und den fortwährenden Einsatz zum Wohle des Verbandes zu bedanken. Steigende Mitgliederzahlen und eine postpandemisch wieder zunehmende Lebendigkeit in den lokalen Veranstaltungen sind erfreuliche Entwicklungen und ein Verdienst aller genannten Personengruppen. Ein zentraler Veranstaltungshöhepunkt im Jahr 2022 war sicherlich die Fachtagung in Hirschberg, die ein überregionales Zusammenkommen in Präsenz endlich wieder ermöglicht hatte.

Ein kurzer Blick zurück

Standes- und bildungspolitisch haben wir neuerlich versucht, in hohem Maße präsent zu sein und die Wirksamkeit des Verbandes somit weiter auszubauen. Die zentralen Tätigkeitsfelder der Landesvorstandschaft im Jahr 2022 finden Sie wie gewohnt auf unserer Homepage.

Die angesprochenen gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen hatten - ähnlich wie in den Jahren zuvor - massive Auswirkungen auf die Arbeit an den Staatlichen Schulämtern und den Bezirksregierungen. Die Kapriolen der Pandemie, der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der herrschende Personalmangel an den Grund- und Mittelschulen stellten wohl die Hauptherausforderungen dar und führten zu einer regelrechten Flut an neuen Aufgaben und Zuständigkeiten. Für deren Bewältigung ernten die Staatlichen Schulämter viel Lob und Anerkennung. Zentrale standespolitische Forderungen unseres Verbandes, etwa die Anpassung der Besoldung aller Fachlichen Leiter/-innen auf A16, bleiben seitens unseres Dienstherrn jedoch nach wie vor unberücksichtigt. Verweise unsererseits auf die längst nicht mehr gegebene Verhältnismäßigkeit der Schulrätebesoldung im Abgleich zu anderen Funktionsämtern im Schulwesen werden - wie im Zuge einer Landtagsanfrage im Herbst 2022 geschehen - mit nicht nachvollziehbarer Argumentation zurückgewiesen. Selbstverständlich werden wir diesen Missstand bei allen stattfindenden Gesprächen weiterhin und in vehementer Form benennen, selbstredend auch als Folgeforderung zu den angekündigten Erhöhungen der Einstiegsbesoldung von Grund- und Mittelschullehrkräften.

Erfreulich ist die Ankündigung des Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen des Öffentlichen Dienstes, Herrn MdL Wolfgang Fackler. Er ließ uns kürzlich wissen, dass ein Antrag auf Erhöhung der Wegstreckenentschädigung um etwa 17 % eingereicht wurde. Das Ergebnis bleibt allerdings noch abzuwarten.

Bildungspolitiker, die im aktuellen Wahlkampf abermals bestehende und überaus erfolgreiche Strukturen in der Schulaufsicht für Grund- und Mittelschulen infrage stellen, können wir zunehmend von der Bedeutsamkeit unseres Tuns, der Aufgabenfülle und der erforderlichen lokalen Ausrichtung überzeugen. Zu dieser beständigen Aufklärungsarbeit des BSV wird sicherlich auch die überarbeitete KMBek zu den Aufgaben Staatlicher Schulämter beitragen, an deren inhaltlicher Ausgestaltung wir als Schulaufsichtsverband mitgearbeitet haben und die hoffentlich zeitnah veröffentlicht werden wird.

Ein kurzer Blick nach vorne
Auch 2023 werden wir uns bestmöglich für die zentralen standespolitischen Ziele unseres Verbandes einsetzen. Darüber hinaus wird es für den BSV aber weiterhin von Bedeutung sein, auch in bildungspolitischen Großwetterlagen klar Stellung beziehen. Beide Aktionsfelder, Standes- und Bildungspolitik, greifen untrennbar ineinander: So entsteht das aktuell enorm hohe Maß an Arbeitsaufkommen an den Staatlichen Schulämtern mitunter durch die Flut stetig neu hinzukommender bildungspolitischer Sachverhalte. Deshalb werden wir an unseren Vorschlägen zur Bekämpfung der bisweilen prekären Personalversorgung festhalten. Wir fordern eine gestaffelte und an das Alter der zu betreuenden Kinder angepasste Erhöhung der Mindeststundenzahl in der familienpolitischen Teilzeit sowie die kritische Überprüfung zu vergebener Anrechnungsstunden. Die seitens des StMUK angekündigte „Entfristungsoffensive“ für externes Personal ist ein entlastender Schritt für die Staatlichen Schulämter und Bezirksregierungen bei der Personalgewinnung und Ressourcenbindung. Die damit einhergehende Begleitung in Form von Bewährungsprognosen, Unterrichtsbesuchen und Bewertungen durch die Schulaufsicht muss jedoch mit Entlastungen an anderer Stelle einhergehen, etwa durch den Abbau nach wie vor enorm hoher bürokratischer Hürden und einer angepassten Personalausstattung an den Staatlichen Schulämtern. Hierzu fordern wir auch weiterhin die Überführung halber Schulratsstellen in ganze.

Damit einher geht die Weigerung des BSV, eine Art „neue Normalität“ in der Personalversorgung anzuerkennen. Wenn Herr Amtschef Graf betont, Unkenrufen einiger Verbände zum Trotz liefe es doch erfreulich gut an den Schulen, verweise ich mit Bezug auf unseren Brandbrief aus dem Juli 2022 stets darauf, dass Staatliche Schulämter aktuell mehr denn je mit Engpässen in der Mobilen Reserve und nicht unerheblichen Problemen in der Anbindung externer Kräfte zu kämpfen haben.

Über diesen Themenauszug hinaus, der uns zweifelsfrei auch 2023 beschäftigen wird, darf ich Sie abschließend darüber informieren, dass die Vorbereitungen für die Landesversammlung in Fürth im Herbst 2023 bereits auf Hochtouren laufen. Der Versand der Einladungen erfolgt im Frühjahr.

Ferner kann ich die Genehmigung und Eintragung sämtlicher im November 2021 und Juli 2022 beschlossener Satzungsänderungen am Registergericht München vermelden. Somit dürfen wir nun offiziell den neuen Namen Bayerischer Schulaufsichtsverband e. V. tragen.

Ihnen und Ihren Familien nochmals alles Gute und einen schönen vierten Advent.

Mit besten Grüßen
gez. Jürgen Heiß
Landesvorsitzender
Bayerischer Schulaufsichtsverband e. V.

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