Sehr geehrte Mitglieder im Bayerischen Schulaufsichtsverband e. V.,

in gewohnter Weise möchte ich Sie hiermit über aktuelle verbandsrelevante Entwicklungen informieren.

Positive Zeichen auf Bundesebene

Die Schulaufsicht rückt derzeit stärker in den Fokus der Bildungspolitik. Nachdem die vormalige KMK-Vorsitzende Karin Prien (CDU, Kultusministerin Schleswig-Holstein) im Jahr 2022 offenbart hatte, dass das Thema Schulaufsicht in diesem länderübergreifenden Gremium keine Rolle spielt, sind nun erfreulicherweise vermehrt Anzeichen zu erkennen, die eine hohe Relevanz der Schulaufsichtsbehörden für eine erfolgreiche und qualitätvolle Umsetzung von Bildungsarbeit anerkennen und betonen. Folgende Indikatoren sind dabei zu nennen:

  • Mitunter auf Nachdruck unseres Verbandes innerhalb der Konferenz der Deutschen Schulaufsicht (KSD) ist es gelungen, für Ende Mai 2024 ein erstes Gespräch mit der Kultusministerkonferenz anzusetzen. Als Teil der KSD-Delegation werde ich selbstverständlich auch hier (ebenso wie als Ausrichter der KSD-Delegiertenversammlung im Herbst 2024 in Würzburg) die bayernspezifischen Belange möglichst nachdrücklich vertreten.
  • Auch das bundesweit ausgerollte Startchancenprogramm nennt die Schulaufsicht an prominenter Stelle.
  • Der bundesweite Trend läuft seit Längerem auf eine datengestützte Schulaufsicht zu, im Zuge derer die Aufsicht anhand umfassender und digital aufbereiteter Erkenntnisse berät und steuert. Dabei finden messbare Leistungen ebenso Berücksichtigung wie Sozialindizes einzelner Schulen. Bayern steht diesbezüglich noch am Anfang, allerdings gibt es bereits erste konzeptionelle Vorarbeiten dazu.
  • Auch wissenschaftlich rückt das Thema der Schulaufsicht verstärkt in den Fokus. Hier bringen wir uns als BSV mittlerweile in vielerlei Hinsicht proaktiv ein, um die Wertigkeit unseres Handels in der sinnvoll angelegten Struktur der bayerischen Schulaufsicht an Grund-, Mittel- und Förderschulen zu benennen und zu belegen.

Besoldung

Die oben dargelegten Gegebenheiten wollen wir unter anderem für unsere standespolitischen Forderungen auf Landesebene nutzen. In erster Linie für die Ausstattung mit Personal sowie für die hinlänglich beschriebene Besoldungsdebatte. Zuletzt hatten wir in unserem Gesuch vom Februar 2024 an die Staatsministerin und im Gespräch mit der Vorsitzenden des Bildungsausschusses im Bayerischen Landtag darauf gedrängt, die zunehmende Ausweitung der Verantwortlichkeiten Staatlicher Schulämter - etwa in der Steuerung der schulartunabhängigen Deutschklassen - entsprechend zu berücksichtigen. Die diesbezügliche Antwort aus dem StMUK stellt uns bei Weitem nicht zufrieden. Zuversichtlich sind wir hingegen, dass der im Haushaltsentwurf verankerte Wegfall von A14 mit AZ als Einstiegsbesoldung für Schulrätinnen und Schulräten an Staatlichen Schulämtern (wir hatten darüber berichtet) im Juni 2024 tatsächlich verabschiedet wird.

Aller Voraussicht nach wird es zur Besoldung der Schulaufsicht zeitnah eine gemeinsame Erklärung der Verbände BSV, BLLV und KEG geben. In einem Austauschgespräch mit Spitzenvertretern der genannten Organisationen war man sich sehr schnell einig, dass gerade im Zuge der A13-Einstiegsbesoldung und den geplanten Hebungen in der Schulleitungsbesoldung auch die Schulaufsicht entsprechend Berücksichtigung finden muss. Ein von uns vorbereitetes Papier befindet sich derzeit noch in Abstimmung der beteiligten Gremien.

Auch die angekündigte neuerliche Überprüfung juristischer Aussichtschancen des BSV im Falle einer Klage in dieser Angelegenheit haben wir mittlerweile bei einer renommierten Kanzlei offiziell in Auftrag gegeben.

Rechtsauskünfte

Auf der Landesversammlung in Fürth hatten wir angekündigt, die Möglichkeiten zur Ausweitung der rechtlichen Unterstützung unserer Mitglieder zu prüfen. Der Aufbau einer eigenen Rechtsabteilung und auch die Option einer privilegierten Partnerschaft mit externen Kanzleien ist aufgrund der Größe des BSV finanziell kurz- bis mittelfristig nicht zu realisieren.

Anbieten können wir jedoch Hilfe bei der Suche nach adäquaten juristischen Ansprechpartnern und in Bezug auf das Einholen von Rechtsauskünften bei Fragestellungen, die eine Mehrheit unserer Mitglieder betreffen (Beispiel - s. o.: Besoldung).

Homeoffice

Nachdem mich in letzter Zeit gehäuft Nachfragen zu dieser Thematik erreichen, hier eine Einordnung: Die kürzlich angelaufene Befragung auf verschiedenen Ebenen der Schulaufsicht wurde nach unserem Kenntnisstand seitens des HPR in Absprache mit dem StMUK angestoßen. Verbandsseitig stehen wir einer daraus möglicherweise resultierenden, bayernweit gültigen Allgemeinregelung ambivalent gegenüber. Deshalb haben wir uns bislang bewusst nicht proaktiv in die Diskussion eingebracht, zumal wir aus beinahe allen Regierungsbezirken von guten und tragfähigen Umsetzungsmodellen hören. Sollte es letztlich zu einer allgemeingültigen Festlegung seitens des StMUK kommen, werden wir diese selbstverständlich kritisch beleuchten.

Fachtagung auf Schloss Hirschberg am 17. und 18. Januar 2025

Bitte merken Sie sich den Termin für unser nächstes Symposium in Hirschberg am 17. und 18. Januar 2025 vor. Wie zuletzt 2022 stehen dabei erneut standes- und bildungspolitische Themen, der Input eines Gastreferenten sowie der informell-kollegiale Austausch im Vordergrund. Auch Frau Kultusministerin Anna Stolz wurde bereits hinsichtlich einer Teilnahme angefragt. Weitere Details folgen mit einer gesonderten Einladung.

Ich wünsche Ihnen eine gesegnete Pfingstzeit und allen im aktiven Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen eine - im Rahmen der Möglichkeiten - gut gelingende Klassenbildung 2024.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Heiß
Landesvorsitzender
Bayerischer Schulaufsichtsverband e. V.

==> 2024_05_12_BSV_Mitgliederinformation_Nr_03_2024 herunterladen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Dabei werden nur solche Cookies eingesetzt, die essenziell für den Betrieb der Seite sind. Cookies, die das Verhalten der Nutzer verfolgen (Tracking Cookies), setzen wir nicht ein.

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite (z. B. die Funktionen zur Barrierefreiheit) zur Verfügung stehen. Ihre Entscheidung wird für 30 Tage gespeichert und dann erneut abgefragt.