Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund aktueller politischer Beschlüsse und den damit verbundenen Entwicklungen in der Besoldungsstruktur im Bereich der Grund- und Mittelschulen möchte ich in meiner Funktion als Landesvorsitzender im Bayerischen Schulaufsichtsverband e. V. auf Folgendes hinweisen:

Die Hebung der Einstiegsbesoldung für Lehrkräfte und die damit einhergehende Anpassung der Schulleitungsbesoldung an Grund- und Mittelschulen begrüßen wir. Dennoch wird dabei ein Fehler wiederholt, der bereits im Zuge der letzten Dienstrechtsreform begangen wurde: Der Abstand zur Besoldung von Schulrätinnen und Schulräten wird nicht entsprechend angepasst. Trotz nachweislich massiver Aufgabenmehrung in den vergangenen Jahren werden die Vertreter dieser übergeordneten Behörden abermals nicht bedacht. Bereits in der Dienstrechtsreform 2011 war dies der Fall.

Da wirkt es wenig überzeugend, dass die Arbeit an den Staatlichen Schulämtern in den vergangenen Jahren vor allem seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus immer wieder in höchsten Tönen gelobt wurde - wohl wissend, dass die Vertreter Staatlicher Schulämter mitunter Koordinierungsaufgaben und Verantwortlichkeiten für besoldungsbezogen höher dotierte Funktionsträger übernommen haben, etwa in der Koordinierung der Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher in den Landkreisen und kreisfreien Städten. In welchem Unternehmen in der freien Wirtschaft ist das Gehalt des Hauptverantwortlichen niedriger als das der restlichen Belegschaft?

Schulamtsvertreterinnen und -vertreter fühlen sich vor allem von kultusministerieller Seite diesbezüglich nicht ausreichend unterstützt. Wenn ein renommierter bayerischer Lehrerverband A13 als großen Erfolg feiert, ist das nachvollziehbar. Warum jedoch eine öffentliche Forderung seitens des Staatsministeriums und einzelner Verbände nach einer - nun mehr denn je - überfälligen und selbst neutral betrachtet sachlogischen Hebung der Schulratsbesoldung erneut ausbleibt, ist nicht nachvollziehbar und in hohem Maße enttäuschend.

Der Bayerische Schulaufsichtsverband e. V. wird sich nicht nur weiterhin auf sämtlichen politischen Ebenen für eine faire Eingruppierung und eine angemessene Anpassung der Schulaufsichtsbesoldung einsetzen, sondern aufgrund der neu entstandenen Sachlage auch eine nochmalige rechtliche Überprüfung fehlender Abstände in der Besoldungsstruktur auf den Weg bringen und zieht ferner eine diesbezügliche Rechtsklage in Betracht. Noch hoffen wir jedoch auf eine Nachbesserung im vorliegenden Gesetzesentwurf.

Das in diesem Zusammenhang an Frau Landtagspräsidentin Ilse Aigner gerichtete Gesuch liegt diesem Schreiben als Anlage bei und kann gerne an weitere politische Entscheidungsträger und Landtagsvertreter weitergeleitet werden.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Heiß
Landesvorsitzender
Bayerischer Schulaufsichtsverband e. V.

Download der BSV-Mitgliederinformation Nr. 03/2023

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