Landesversammlung des Bayerischen Schulräteverbands - ursprünglich 20. / 21. November 2020

Die Landesversammlung wird in den Herbst 2021 verschoben.

Lesen Sie dazu bitte den Brief des Landesvorsitzenden:


Liebe Mitglieder des Bayerischen Schulräteverbandes,

nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Fakten müssen wir die Landesversammlung 2020 im November 2020 in Fürth leider absagen. Vorstand, Landesausschuss und Planungsteam Fürth haben sich darauf einhellig geeinigt. Das ist sehr schade – aber der Blick muss nach vorne gehen.


Begründung:

  • Derzeit sind bis Ende Oktober 2020 öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur bis 50 Personen zulässig. Niemand weiß, was im November zulässig sein wird.
  • Eine Teilnehmerbegrenzung für eine Verbandsveranstaltung ist gemäß Vereinsrecht nicht zulässig.
  • Eine bayernweite Veranstaltung birgt ein enormes Risiko, Corona zu verbreiten. Andererseits ist eine Veranstaltung, die vom gemeinsamen Gespräch, dem Vortrag, dem kulturellen Teil lebt, nicht mit Mundschutz durchgeführt werden.
  • Zudem müssten jetzt im Juli die Hotels gebucht, Essen bestellt und weitere Kostenfaktoren verbindlich zugesagt werden. Das können wir nicht tun – denn nur im Falle eines neuerlichen Shut-Downs wären wir finanziell abgesichert.

Wie geht es weiter?

  • Die Landesversammlung Fürth wird um ca. ein Jahr in den Herbst 2021 verschoben. Das Planungsteam wird versuchen, möglichst viele Planungselemente mit den jeweiligen Partnern zu verschieben.
  • Vereinsrechtlich sind wir an den dreijährigen Turnus der Amtsperioden der Vorstandschaft gebunden. Coronabedingt wurde das Vereinsrecht dahingehend geändert, dass auch Briefwahl möglich ist (Rechtsgrundlage liegt vor).
  • Der Vorstand der Periode 2017-2020 wird seinen Rechenschaftsbericht im Oktober an alle Mitglieder versenden, Entlastung oder Einspruch werden schriftlich rückgemeldet.
  • Ein Wahlvorstand wird dann zur Kandidatenbenennung aufrufen, sammeln und die Wahlvorschläge zusammen mit Stimmzetteln an die Mitglieder versenden.
  • Der Wahlvorstand wertet aus, stellt das Ergebnis fest, das dann den Mitgliedern mitgeteilt wird.
  • Damit ist gewährleistet, dass dem Registergericht termingerecht eine neue Vorstandshaft gemeldet werden kann.
  • Die Antragsarbeit kann dann im Rahmen der verschobenen Landesversammlung stattfinden.

Unsere Bitte:

Wir – Vorstand und Landesausschuss – hoffen, dass Sie alle diesen Weg mit uns gehen können. Uns ist bewusst, dass viele liebgewonnene Rituale dadurch unterbunden, verändert oder verschoben werden. Gegenüber konstruktiven Vorschlägen sind wir natürlich immer aufgeschlossen.

Herzlichst
Euer
Dieter Lang
Landesvorsitzender bsv
im Namen des gesamten Vorstands,
des Landesausschusses
und des Planungsteams